Die Arbeitgeberbescheinigung


Die Arbeitgeberbescheinigung – oder präziser die Arbeitsbescheinigung, ist ein Schlüsselbegriff im Personalwesen und weit mehr als eine formelle Pflichtübung.
Sie ist ein Dokument mit erheblicher rechtlicher Tragweite und dient als wichtigste Informationsquelle für Behörden und Dritte, um Leistungen für Arbeitnehmer zu berechnen.
Für HR-Verantwortliche ist das korrekte Ausfüllen nicht nur eine Frage der Sorgfalt, sondern eine gesetzliche Pflicht, mit potenziell kostspieligen Konsequenzen bei Fehlern oder Verzögerungen.
Eine Arbeitgeberbescheinigung ist ein Überbegriff für alle Bestätigungen, die ein Unternehmen für seine Mitarbeiter ausstellt, um deren Beschäftigungsverhältnis, Einkommen oder andere arbeitsrelevante Details zu belegen.
Die weitaus wichtigste und gesetzlich streng geregelte Form ist die Arbeitsbescheinigung nach § 312 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), die zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) dient.
Die Arbeitsbescheinigung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular, das Arbeitgeber nach der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ausstellen müssen, sobald der (ehemalige) Mitarbeiter oder die Agentur für Arbeit dies anfordert.
Sie liefert die unverzichtbaren Daten, auf deren Basis die Bundesagentur für Arbeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) des Arbeitnehmers prüft, insbesondere:
Arbeitgeber sind zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht, etwa bei Unstimmigkeiten, ausstehender Kündigungsschutzklage oder der Rückgabe von Firmeneigentum, besteht ausdrücklich nicht.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung ausschließlich elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.
Das offizielle Formular fragt detaillierte Informationen ab, die für die Leistungsberechnung entscheidend sind:
Neben der gesetzlich verpflichtenden Arbeitsbescheinigung fordern Arbeitnehmer im Laufe ihrer Karriere weitere Bestätigungen für Dritte an, die nicht im Detail gesetzlich geregelt sind, aber für Arbeitnehmer existenzielle Bedeutung haben.
| Bescheinigung | Zweck der Bescheinigung | Typische Inhalte |
|---|---|---|
| Einkommensbescheinigung | Kreditantrag bei Banken, Mietvertrag bei Vermietern oder Antrag auf Kinderzuschlag bei der Familienkasse. | Bestätigung des aktuellen, unbefristeten Arbeitsverhältnisses und des aktuellen Netto- und Bruttoeinkommens der letzten Monate. |
| Kita-Bescheinigung | Nachweis über die Arbeitszeiten der Eltern zur Platzreservierung in Kindertagesstätten. | Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und die Bestätigung der Notwendigkeit einer Kinderbetreuung (oftmals Vordruck der Kommune). |
| Bescheinigung für das Finanzamt | Nachweis der tatsächlichen Arbeitstage (Pendlerpauschale) oder Bestätigung der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der Tätigkeit. | Bestätigung der Anwesenheitstage im Betrieb und/oder der Homeoffice-Regelung. |
| Arbeitsbestätigung (kurz) | Allgemeiner Nachweis eines bestehenden Arbeitsverhältnisses (z. B. für Visa-Anträge, Behördengänge). | Name, Adresse des Arbeitnehmers, Beginn und Art des aktuellen Arbeitsverhältnisses. |
Um Verzögerungen, Rechtsrisiken und unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten Personalabteilungen folgende Punkte beachten:
Die korrekte und pünktliche Ausstellung der Arbeitgeberbescheinigungen ist somit ein fundamentaler Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und ein Zeichen professionellen Personalmanagements.
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